Erklärung zur Barrierefreiheit
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) ist bemüht, seine Website www.nachhaltig-mobil-planen.de im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung 2.0 (BITV 2.0).
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für das Angebot des Webauftritts auf www.nachhaltig-mobil-planen.de des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr.
Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?
Diese Erklärung wurde am 16. Mai 2024 erstellt.
Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?
Teilbereiche, die nicht barrierefrei sind:
- Text auf 200 Prozent vergrößerbar: Bei Vergrößerung der Texte auf 200 Prozent kommt es zu Darstellungsproblemen und Ausschneidungen des Inhalts, die die Nutzung der Seite einschränken. Einige Elemente sind dann nicht mehr nutzbar.
- Inhalte brechen um: Wird in den Browsereinstellungen der Zoom auf 400 Prozent eingestellt, kommt es zu Ausschneidungen des Inhalts, die die Nutzung der Seite einschränken. Einige Elemente sind dann nicht mehr nutzbar.
- Kontraste von Grafiken und grafischen Bedienelementen ausreichend: Die für die Identifizierung notwendige visuelle Information von informationstragenden Grafiken und grafischen Bedienelementen sowie deren Zuständen soll einen Kontrast von mindestens 3:1 zu angrenzenden Farben haben. Kontraste von Grafiken und grafischen Bedienelementen auf dieser Seite sind nicht immer ausreichend. Bei der Neuerstellung von Grafiken und Bedienelementen wird angestrebt, ein ausreichendes Kontrastverhältnis zu erfüllen.
Barriere melden! Feedback zur Barrierefreiheit
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.nachhaltig-mobil-planen.de aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür das vorgesehene Kontaktformular.
Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren:
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Invalidenstraße 44
D-10115 Berlin
Telefon: +49 30 18 300-0
Fax: +49 30 18 300 1920
E-Mail Bürgerservice: buergerinfo@bmdv.bund.de
Schlichtungsverfahren
Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.
Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.
Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.
Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: 030 18 527-2805
Fax: 030 18 527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de