Glossar
In diesem Bereich finden Sie die wichtigsten Begriffe und Aspekte der nachhaltigen Mobilitätsplanung im deutschsprachigen Raum alphabetisch zusammengeführt.
B
- Barrierefreiheit
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Von einer barrierefreien Gestaltung spricht man, wenn der betreffende Ort oder das betreffende Angebot für Menschen mit besonderem Mobilitätsbedarf beispielsweise mit körperlichen Einschränkungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar ist. Bei der nachhaltigen, städtischen Mobilitätsplanung ist Barrierefreiheit eine wichtige Zielsetzung, um allen Bürgerinnen und Bürgern Zugang zu Mobilitätsangeboten zu ermöglichen.
- Betriebliche Mobilität
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Im Rahmen betrieblicher Mobilität geht es um die Frage, wie Mitarbeitende zu Ihrem Arbeitsort kommen. Mithilfe des betrieblichen Mobilitätsmanagements fördern Unternehmen eine effiziente, attraktive sowie umwelt- und sozialverträgliche Mobilität ihrer Mitarbeitenden oder für die Bereitstellung von Dienstleistungen. Beispiele hierfür sind die Anschaffung von Dienstfahrrädern, Bahncards für pendelnde Mitarbeitende, Regelungen für Dienstreisen oder die Verbesserung der Effizienz des Fuhrparks.
- Bundesverkehrswegeplan
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Der Bundesverkehrswegeplan (BVWP) ist das Instrument der bundesweiten Verkehrsinfrastrukturplanung. Er bestimmt die Ausbau- und Modernisierungspolitik für die jeweils nächsten zehn bis 15 Jahre und enthält neben den Bestandsnetzen die Aus- und Neubauprojekte für Straße, Schiene und Wasserstraße.
- Bürgerbeteiligung
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Der Begriff Bürgerbeteiligung beschreibt die aktive Teilnahme und Mitwirkung von Bürgerinnen und Bürgern an Planungsprozessen und damit der Vorbereitung politischer Entscheidungen. Im Prozess der nachhaltigen Mobilitätsplanung spielt die Bürgerbeteiligung in allen vier Phasen eine Rolle.
- Bürgerin und Bürger
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Im Kontext der nachhaltigen, städtischen Mobilitätsplanung stehen Bürgerinnen und Bürger für die Gruppe der Anwohnenden beziehungsweise Betroffenen von einzelnen Maßnahmen.