Förderung des Bundes
Was wird gefördert?
Gefördert werden die Erstellung und Fortschreibung von nachhaltigen urbanen Mobilitätsplänen sowie prozessbegleitende Maßnahmen, beispielsweise Verkehrsmodellierungen oder Beteiligungsverfahren, durch Kommunen oder kommunale Zusammenschlüsse.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt waren nicht nur jene 77 Kommunen, die als Knotenpunkte gemäß der europäischen Verordnung für Transeuropäische Verkehrsnetze (TEN-V) bis 2027 einen SUMP erstellen müssen, sondern gemäß Ziffer 3 der zugrundeliegenden Förderrichtlinie „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“ alle deutschen Städte und Gemeinden, einschließlich Stadtstaaten, Landkreisen und Zweckverbänden. Ebenso richtete sich die Förderung an Vorhaben von Verbünden antragsberechtigter Partner, wie interkommunale Zusammenschlüsse.
Wie wird gefördert?
Die Förderaufrufe aus den Jahren 2023 und 2024 sind abgeschlossen. Derzeit gibt es keinen offenen Förderaufruf.
Der Basisfördersatz für die laufenden Projekte beträgt 65 Prozent. Für finanzschwache Kommunen wurde die Förderquote auf bis zu 80 Prozent angehoben.
Die Projekte haben eine maximale Laufzeit bis zum 30.06.2027.
Neben der Projektförderung unterstützt das BMDV die Kommunen auch mit weiteren Angeboten bei ihrer nachhaltigen urbanen Mobilitätsplanung. Hier finden Sie weitere Informationen zum Unterstützungsprogramm "nachhaltig.mobil.planen".
VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Alexandra Pinto
Steinplatz 1, 10623 Berlin
Tel.: +49 (0) 30 31 00 78 534
Fax: +49 (0) 30 31 00 78 225
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Förderung der Bundesländer
Auch einige Bundesländer machen konkrete Angebote zur finanziellen und personellen Unterstützung für die Erstellung und Umsetzung Ihres SUMP.