Förderprogramme für Ihren nachhaltigen Mobilitätsplan
Förderprogramme für Ihren nachhaltigen Mobilitätsplan
Förderung des Bundes von nachhaltigen urbanen Mobilitätsplänen
Mit der Förderung von nachhaltigen urbanen Mobilitätsplänen unterstützt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) Kommunen bei der Erstellung und Fortschreibung sowie begleitenden Maßnahmen von nachhaltigen urbanen Mobilitätsplänen. Die Förderung orientiert sich dabei an den Leitlinien der Europäischen Kommission für „Sustainable Urban Mobility Plans“ (SUMPs).
Mit der Förderung nachhaltiger Mobilitätspläne in deutschen Kommunen unterstützt das BMDV nicht nur, aber auch jene 77 Kommunen, die gemäß der europäischen TEN-V-Richtlinie bis 2027 einen solchen Plan erstellen müssen. TEN-V steht dabei für das Transeuropäische Verkehrsnetz, dessen Knotenpunkte diese Städte sind.
Die Förderung richtet sich gemäß Ziffer 3 der zugrundeliegenden Förderrichtlinie „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“ an deutsche Städte und Gemeinden, einschließlich Stadtstaaten, Landkreisen und Zweckverbänden. Auch Verbundvorhaben antragsberechtigter Partner, wie interkommunale Zusammenschlüsse, können gefördert werden.
Hier finden Sie eine Übersicht zum Förderumfang, den Förderkriterien sowie einige Beispiele anderer Städte, deren Förderanträge 2023 bereits bewilligt werden konnten.
Am 10. Juni 2024 wurde ein weiterer Förderaufruf für nachhaltige Mobilitätspläne auf Basis der Förderrichtlinie „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“ gestartet. Es wird zum zweiten Mal die Erstellung oder Fortschreibung von nachhaltigen urbanen Mobilitätsplänen gemäß der Leitlinien der EU-Kommission für SUMPs sowie prozessbegleitende Maßnahmen gefördert. Damit unterstützt das BMDV fortlaufend die Gestaltung nachhaltiger Mobilität in Städten und Gemeinden.
Einfach und schnell beantragen:
Seit dem 10. Juni 2024 können Antragsberechtigte bis zum 19. Juli 2024 ihre Projektskizzen via Easy Online einreichen. Dabei umfasst die Skizze ein schnell und einfach auszufüllendes Formular sowie einen Zeit- und Ausgabenplan. Weitere Informationen finden Sie zudem auf der Seite des BMDV.
Gemäß der Förderrichtlinie gelten grundsätzlich die folgenden wesentlichen Förderbedingungen:
Antragsberechtigt sind alle deutschen Städte und Gemeinden sowie Landkreise und Zweckverbände, an denen eine deutsche Stadt, Gemeinde oder ein Landkreis beteiligt sind.
Es können Projekte mit einer Laufzeit bis zum 30.06.2027 gefördert werden.
Der Basisfördersatz beträgt 65 Prozent. Für finanzschwache Kommunen kann die Förderquote auf bis zu 80 Prozent angehobenen werden.
Die Projektauswahl erfolgt in einem zweistufigen Verfahren (Skizzen- und Antragsphase). Im ersten Schritt des Verfahrens ist lediglich ein einfaches Skizzenformular sowie ein Zeit- und Ausgabenplan einzureichen.
Gefördert werden die Erstellung und Fortschreibung von nachhaltigen urbanen Mobilitätsplänen durch Kommunen oder in kommunalen Zusammenschlüssen sowie prozessbegleitende Maßnahmen wie beispielsweise Verkehrsmodellierungen oder Beteiligungsverfahren.
Nutzen Sie bei Fragen außerdem gerne unsere FAQ oder wenden Sie sich an den Projektträger (VDI/VDE Innovation + Technik GmbH und TÜV Rheinland Consulting GmbH):
Erstellen von integrierten, nachhaltigen urbanen Mobilitätsplänen in Kommunen und kommunalen Zusammenschlüssen
Fortschreibung bestehender Mobilitätspläne zur Erreichung eines einheitlichen Qualitätsstandards Dabei müssen die Leitlinien der Europäischen Kommission in ihrer aktuellen Fassung erfüllt werden.
Schaffen neuer Personalstellen, die für die Erstellung der Mobilitätspläne notwendig sind, für die Dauer der Projektlaufzeit
Begleitende Maßnahmen: Das sind jene Maßnahmen, die im Vorfeld sowie während der Erstellung oder Fortschreibung eines nachhaltigen, urbanen Mobilitätsplans erforderlich sind. Voraussetzung der Förderung ist in diesem Fall, dass ein nachhaltiger urbaner Mobilitätsplan gemäß den europäischen Leitlinien in der Kommune bereits vorliegt oder dessen Erstellung oder Fortschreibung nachweislich in Vorbereitung oder geplant ist. Begleitende Maßnahmen können unter anderem die Analyse des Status quo der Verkehrssituation vor Ort oder die Schaffung struktureller Rahmenbedingungen sein, zum Beispiel Planung personeller und finanzieller Ressourcen, Zusammenarbeit mit weiteren Fachbereichen. Auch digitale Beteiligungsverfahren oder Maßnahmen zur Evaluation sind begleitende Maßnahmen.
Die Bewertung der eingereichten Anträge erfolgt anhand der aus dem Prozess der nachhaltigen Mobilitätsplanung und dessen vier Phasen abgeleiteten Kriterien:
Planung und Zielbild: Sicherstellung einer hohen Qualität im gesamten Planungs- und Umsetzungsprozess sowie ein klarer und auf eine langfristige Vision ausgerichteter Umsetzungsplan
Integrationsgrad der Mobilitätsplanung: Integrierte Entwicklung aller Verkehrsträger und Verkehrsmittel sowie Betrachtung verkehrlicher Wechselwirkungen mit dem Umland
Institutionelle Zusammenarbeit: Kooperation zwischen verschiedenen institutionellen Zuständigkeiten
Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Interessenträgerinnen und -trägern in allen Phasen der Planerstellung
Erfolgskontrolle: Vorbereitung von Monitoring- und Evaluationsmaßnahmen auch zur Bewertung der aktuellen und zukünftigen Leistungsfähigkeit des Mobilitätssystems, inklusive Verwendung von Indikatoren
Um förderfähig zu sein, muss Ihr Projekt mindestens einer der vier Phasen der nachhaltigen Mobilitätsplanung zugeordnet sein. Es muss also einen Beitrag zur Vorbereitung und Analyse, Strategieentwicklung, Maßnahmenplanung und/ oder Umsetzung und Monitoring leisten. Weitere ausschlaggebende Faktoren für die Förderfähigkeit sind eine breite Wirksamkeit des Projekts sowie die geplanten Beteiligungsmaßnahmen.
Im ersten Förderaufruf 2023 wurden insgesamt 17 Förderprojekte deutschlandweit bewilligt:
„MoeWa mobil“ der Stadt Mörfelden-Walldorf
„SUMP Regensburg“ der Stadt Regensburg
„Nachhaltiges und integriertes Mobilitätskonzept“ der Stadt Voerde
„Erstellung eines nachhaltigen urbanen Mobilitätsplans“ für die Landeshauptstadt Mainz
„Vorarbeiten zur Entwicklung eines SUMP“ der Landeshauptstadt Kiel
„Fortschreibung der Modellierung zur Umsetzung des SUMP“ der Stadt Heidelberg
„Erstellung eines Integrierten Mobilitätskonzeptes“ für die Stadt Nienburg a.d. Weser
„VEP 2040 sektorübergreifender, integrierter Mobilitätsplan“ der Stadt Zwickau
„Erarbeitung eines nachhaltigen urbanen Mobilitätsplans“ der Stadt Weinheim
„Mobilitätsplan 2040“ der Stadt Würzburg
„Augsburger Mobilitätsplan Teil 2“ der Stadt Augsburg
„Mobilitätskonzept Mobiles Bensheim 2040“ der Stadt Bensheim
„Erstellung eines strategischen, nachhaltigen und integrierten Mobilitätsplans für Darmstadt und die Region bis 2035“ der Stadt Darmstadt
„Aktionsplan für Mobilität, Klima- und Lärmschutz“ der Stadt Nagold
„Einführung einer Verkehrs- und Mobilitäts-Analyse-Plattform als begleitende Maßnahme für die Fortschreibung des nachhaltigen urbanen Mobilitätsplans“ der Stadt Kaiserslautern
„Verstetigung des SUMP-Prozesses zum Masterplan Mobilität“ der Stadt Frankfurt am Main
„Erarbeitung und Aufstellung eines nachhaltigen urbanen Mobilitätsplans“ für die Stadt Kamen
Klimamobilitätspläne können auf schriftlichen Antrag hin in verschiedenen Phasen finanziell durch das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg gefördert werden.
Die Erstellung eines Klimamobilitätsplans sowie die Erstellung oder Anpassung eines multimodalen Verkehrsmodells können im Rahmen der Förderung qualifizierter Fachkonzepte gefördert werden. Die Förderung eines Fachkonzepts ist mit bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, maximal bis zu 200.000 Euro je Vorhaben, als Festbetragsfinanzierung möglich. Der Antrag wird über das zuständige Regierungspräsidium gestellt. Bei Fragen zur Förderung und für individuelle Beratungen können Kommunen sich an das zuständige Regierungspräsidium wenden.
Die Umsetzung der im Klimamobilitätsplan festgeschriebenen Maßnahmen kann über das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) gefördert werden, sofern die Maßnahmen unter die in §2 LGVFG genannten förderungsfähigen Maßnahmen fallen. Mit dem regulären Fördersatz des LGVFG ist eine Förderung mit bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten möglich. Für Maßnahmen, die Bestandteil eines Klimamobilitätsplans sind, der den Anforderungen des Landes nach der Anlage 20 VwV-LGVFG entspricht, ist ein erhöhter Fördersatz von bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten möglich, der sogenannte Klimabonus. Für den erhöhten Fördersatz muss der Klimamobilitätsplan zunächst durch das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg geprüft und anerkannt werden. Bei Fragen zur Förderung und für individuelle Beratungen zum LGVFG können Kommunen sich an das zuständige Regierungspräsidium wenden.
Ihre regionale Anlaufstelle für Baden-Württemberg
Eine Übersicht zu weiteren Förderprogrammen für die Umsetzungsphase finden sich auf der Homepage des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg sowie der Förderdatenbank der Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH (KEA-BW).
Angebote der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg (NVBW)
Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum bietet den Kommunen im Bundesland eine finanzielle Förderung für die Erstellung und das Umsetzungsmanagement nachhaltiger Mobilitätspläne. Die Maßnahme wird aus dem Klimaplan Hessen finanziert und dient u.a. der Erfüllung des hessischen Nahmobilitätsgesetzes
Die Erstellung sowie das Umsetzungsmanagement von nachhaltigen, integrierten Mobilitätsplänen, basierend auf den europäischen Leitlinien für nachhaltige urbane Mobilitätspläne.
Antragsberechtigt sind hessische Gemeinden, Städte und Landkreise sowie deren Zusammenschlüsse.
Gefördert werden in der Regel 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für die Erstellung der Mobilitätspläne. Darunter können sowohl Personalkosten, über einen Zeitraum von maximal 30 Monaten, wie auch Sachausgaben mit einer Zuwendung von maximal 60.000 Euro fallen. Für die Umsetzung der Mobilitätspläne beträgt die Beihilfeintensität in der Regel 50 Prozent und umfasst ausschließlich Personalausgaben über einen Zeitraum von maximal 24 Monaten. Die den Mobilitätsplan erstellenden Personen aus den geförderten Kommunen nehmen darüber hinaus an einem kostenlosen Schulungsprogramm des Fachzentrums Nachhaltige Mobilitätsplanung Hessen teil.
Nordrhein-Westfalen fördert nachhaltige städtische Mobilität für alle
Förderung von investiven Maßnahmen
Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen fördert Projekte der nachhaltigen städtischen Mobilität. Ziel ist es, nachhaltige Mobilität für alle Verkehrsteilnehmenden sicher, attraktiv und verfügbar zu machen, sowie eine umwelt- und klimafreundliche Transformation des Verkehrs zu fördern.
Gefördert werden investive Maßnahmenpakete, die auf kommunalen oder regionalen Mobilitätsplänen basieren. Die Maßnahmen müssen die Neuorganisation des Verkehrs zu Gunsten einer klima- und umweltfreundlichen Mobilität und/oder einer räumlichen und digitalen Vernetzung beinhalten. Auch Maßnahmen zur begleitenden Aufwertung des öffentlichen Raums sind in Verbindung förderfähig.
Antragsberechtigt sind Gemeinden und Gemeindeverbände, kommunale Unternehmen und öffentliche Einrichtungen, kommunale Unternehmen. Im Verbund mit diesen Antragsberechtigen auch Forschungs- und Bildungseinrichtungen, kleine und mittlere Unternehmen KMU, Vereine, Stiftungen und Kammern.
Grundsätzlich beträgt der Fördersatz 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Dies Ausgaben sind auf zehn Millionen Euro je Gesamtvorhaben begrenzt, bei einer Bagatellgrenze für die Zuwendung von 200.000 Euro.
Förderung von kommunalen oder regionalen Mobilitätskonzepten
Zusätzlich fördert das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Projekte, die der Verbesserung der Mobilitätssysteme, einer besseren Effizienz von Infrastrukturnutzung und der Verbesserung des Mobilitätsangebots dienen. Ziel sind eine Erhöhung der Verkehrssicherheit sowie die Reduktion der Emissionen von Luftschadstoffen und Treibhausgasen sowie Lärm.
Gefördert werden kommunale oder regionale Mobilitätskonzepte für den Personen- oder Güterverkehr, die sich an den Leitlinien der Europäischen Kommission zu nachhaltigen urbanen Mobilitätsplänen, SUMP oder SULP, orientieren sowie Maßnahmen zur Digitalisierung der Mobilitätssysteme, zur Errichtung oder Erweiterung von Mobilitätsstationen und Quartiersgaragen, zielgruppenspezifisches Mobilitätsmanagement, Einführung von Sharing-Diensten, wie Carsharing und Zweirad-Sharing, sowie Maßnahmen der City-Logistik.
Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger sind Gemeinden und Gemeindeverbände. Ebenfalls können für spezifische Fördermaßnahmen private Unternehmen und Unternehmen mit kommunaler Beteiligung unabhängig von ihrer Rechtsform Zuwendungen erhalten.
Der Höchstbetrag der zuwendungsfähigen Ausgaben beläuft sich bei Mobilitätskonzepten auf 1,50 Euro pro Person, die mit Erstwohnsitz im zu untersuchenden Gebiet gemeldet ist. Alle anderen Fördergegenstände werden in der Regel mit einem Fördersatz von 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben unterstützt. Bei Mobilitätskonzepten werden maximal 300.000 Euro als zuwendungsfähige Ausgaben anerkannt.
Informieren Sie sich frühzeitig über die Förderkriterien der einzelnen Programme. So können Sie Ihren nachhaltigen Mobilitätsplan von Anfang an daran ausrichten und vermeiden eine spätere Anpassung. Nutzen Sie auch die Online-Rechercheangebote, wie die Förderlandkarte des BMDV.