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    Dieser Abschnitt beinhaltet umfassende Informationen, die sich für den Einstieg in das Thema nachhaltige Mobilitätsplanung eignen.

    Die Inhalte richten sich vorrangig an Expertinnen und Experten aus diesem Fachbereich, aber auch an die interessierte Öffentlichkeit.

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    Hier sind umfassende Informationen zu weiteren Prozessen und Methoden verfügbar.

    Die Inhalte richten sich vorrangig an Expertinnen und Experten aus diesem Fachbereich, aber auch an die interessierte Öffentlichkeit.

    Zur Übersicht der 4 Phasen nachhaltiger Mobilitätsplanung

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    In diesem Bereich finden Sie Veranstaltungen, die einen Schwerpunkt im Mobilitätsbereich haben. Außerdem können Sie umfangreiche Dokumentationen vergangener Veranstaltungen einsehen.

    Informieren Sie sich zudem über unser Partnerangebot NaKoMo, wenn Sie Expertin und Experte aus dem Bereich der nachhaltigen Mobilitätsplanung sind.

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Förderung der Bundesländer

Auch drei Bundesländer unterstützen derzeit die Erstellung und die Umsetzung eines nachhaltigen urbanen Mobilitätsplans. Baden-Württemberg, Hessen und Nordrhein-Westfalen machen den Kommunen folgende Angebote zur Förderung von Sach- und Personalkosten im Rahmen des SUMP-Prozesses.

Zu den Bundesländern

  • Baden-Württemberg
  • Hessen
  • Nordrhein-Westfalen

Baden-Württemberg

…fördert nachhaltige Mobilität.
Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg unterstützt Kommunen in Baden-Württemberg, die sich mit der Gestaltung von nachhaltiger Mobilität und der Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen im Verkehr beschäftigen, durch passgenaue Förderprogramme. Unter anderem kann die Erstellung und Umsetzung von nachhaltigen Mobilitätsplänen gefördert werden.

Klimamobilitätspläne sowie Aktionspläne für Mobilität, Klima- und Lärmschutz orientieren sich am Sustainable Urban Mobility Plan und können auf schriftlichen Antrag hin in verschiedenen Phasen finanziell durch das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg gefördert werden.

In der Planungsphase können gefördert werden:

  • die Sachkosten für den Erstellungsprozess (bei beiden Planwerken)
  • Personalkosten für eine zusätzliche Stelle für die Gesamtprojektsteuerung (nur beiKlimamobilitätsplänen)

In der Umsetzungsphase können gefördert werden:

  • die Investivkosten für die Umsetzung von Infrastrukturmaßnahmen (bei beiden Planwerken)
  • Personalkosten für eine zusätzliche Stelle für die Gesamtprojektsteuerung (nur bei Klimamobilitätsplänen)

Antragsberechtigt sind Kommunen in Baden-Württemberg.
Details, Besonderheiten und Ausnahmen finden sich in den Fördergrundsätzen der betreffenden Förderung.

Im Rahmen der Förderung qualifizierter Fachkonzepte kann die Erstellung eines Klimamobilitätsplans sowie eines Aktionsplans für Mobilität, Klima- und Lärmschutz gefördert werden. Bei Bedarf kann auch die ergänzende Erstellung eines multimodalen Verkehrsmodells sowie Modal-Split-Erhebungen gefördert werden. Die Förderung ist mit bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, maximal bis zu 200.000 Euro je Vorhaben, als Festbetragsfinanzierung möglich. Der Antrag wird über das zuständige Regierungspräsidium gestellt, die Kommunen zudem bei Fragen zur Förderung beraten.

Die Förderung „Fachkräfte Mobilität und Klimaschutz“ fördert zusätzliches Personal für die Gesamtprojektsteuerung eines Klimamobilitätsplans in der Erstellungs- und Umsetzungsphase. Es werden 100 Prozent der anfallenden Personalkosten über die ersten zwei Jahre finanziert, die Stellen müssen für einen Zeitraum von mindestens vier Jahren geschaffen und besetzt werden. Der Antrag wird über die Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA-BW) gestellt, die Kommunen zudem bei Fragen zur Förderung berät.

Das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) fördert die Umsetzung von Infrastrukturmaßnahmen eines Klimamobilitätsplans sowie Aktionsplans für Mobilität, Klima- und Lärmschutz, sofern die Maßnahmen unter die in §2 LGVFG genannten förderungsfähigen Maßnahmen fallen. Mit dem regulären Fördersatz ist eine Förderung mit bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten möglich. Für Maßnahmen, die Bestandteil eines Klimamobilitätsplans sind, der den Anforderungen des Landes nach der Anlage 20 VwV-LGVFG entspricht, ist sogar ein erhöhter Fördersatz von bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten möglich, der sogenannte Klimabonus. Für den erhöhten Fördersatz muss der Klimamobilitätsplan zunächst durch das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg geprüft und anerkannt werden. Bei Fragen zur LGVFG-Förderung und für individuelle Beratungen können Kommunen sich an das zuständige Regierungspräsidium wenden.

Ihre regionale Anlaufstelle für Baden-Württemberg

Eine Übersicht zu weiteren Förderprogrammen für die Umsetzungsphase finden sich auf der Homepage des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg sowie der Förderdatenbank der Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH (KEA-BW).

Angebote der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg (NVBW)

Kompetenznetz Klima Mobil
https://www.klimaschutz-bewegt.de/

Hessen

…fördert nachhaltige, integrierte Mobilitätspläne.
Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum bietet den Kommunen im Bundesland eine finanzielle Förderung für die Erstellung und das Umsetzungsmanagement nachhaltiger Mobilitätspläne. Die Maßnahme wird aus dem Klimaplan Hessen finanziert und dient u.a. der Erfüllung des hessischen Nahmobilitätsgesetzes

Die Erstellung sowie das Umsetzungsmanagement von nachhaltigen, integrierten Mobilitätsplänen, basierend auf den europäischen Leitlinien für nachhaltige urbane Mobilitätspläne.

Antragsberechtigt sind hessische Gemeinden, Städte und Landkreise sowie deren Zusammenschlüsse.

Gefördert werden in der Regel 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für die Erstellung der Mobilitätspläne. Darunter können sowohl Personalkosten, über einen Zeitraum von maximal 30 Monaten, wie auch Sachausgaben mit einer Zuwendung von maximal 60.000 Euro fallen.
Für die Umsetzung der Mobilitätspläne beträgt die Beihilfeintensität in der Regel 50 Prozent und umfasst ausschließlich Personalausgaben über einen Zeitraum von maximal 24 Monaten.
Die den Mobilitätsplan erstellenden Personen aus den geförderten Kommunen nehmen darüber hinaus an einem kostenlosen Schulungsprogramm des Fachzentrums Nachhaltige Mobilitätsplanung Hessen teil.

Ihre regionale Anlaufstelle für Hessen

Fachzentrum Nachhaltige Mobilitätsplanung Hessen

https://mobilitaetsplanung-hessen.de/

Nordrhein-Westfalen

...fördert investive Maßnahmen.
Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen fördert Projekte der nachhaltigen städtischen Mobilität. Ziel ist es, nachhaltige Mobilität für alle Verkehrsteilnehmenden sicher, attraktiv und verfügbar zu machen, sowie eine umwelt- und klimafreundliche Transformation des Verkehrs zu fördern.

Gefördert werden investive Maßnahmenpakete, die auf kommunalen oder regionalen Mobilitätsplänen basieren. Die Maßnahmen müssen die Neuorganisation des Verkehrs zu Gunsten einer klima- und umweltfreundlichen Mobilität und/oder einer räumlichen und digitalen Vernetzung beinhalten. Auch Maßnahmen zur begleitenden Aufwertung des öffentlichen Raums sind in Verbindung förderfähig.

Antragsberechtigt sind Gemeinden und Gemeindeverbände, kommunale Unternehmen und öffentliche Einrichtungen, kommunale Unternehmen. Im Verbund mit diesen Antragsberechtigen auch Forschungs- und Bildungseinrichtungen, kleine und mittlere Unternehmen KMU, Vereine, Stiftungen und Kammern.

Grundsätzlich beträgt der Fördersatz 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Dies Ausgaben sind auf zehn Millionen Euro je Gesamtvorhaben begrenzt, bei einer Bagatellgrenze für die Zuwendung von 200.000 Euro.

Hier finden Sie Details und weiterführende Informationen zur Antragsstellung.

...fördert kommunale oder regionale Mobilitätskonzepte.
Zusätzlich fördert das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Projekte, die der Verbesserung der Mobilitätssysteme, einer besseren Effizienz von Infrastrukturnutzung und der Verbesserung des Mobilitätsangebots dienen. Ziel sind eine Erhöhung der Verkehrssicherheit sowie die Reduktion der Emissionen von Luftschadstoffen und Treibhausgasen sowie Lärm.

Gefördert werden kommunale oder regionale Mobilitätskonzepte für den Personen- oder Güterverkehr, die sich an den Leitlinien der Europäischen Kommission zu nachhaltigen urbanen Mobilitätsplänen, SUMP oder SULP, orientieren sowie Maßnahmen zur Digitalisierung der Mobilitätssysteme, zur Errichtung oder Erweiterung von Mobilitätsstationen und Quartiersgaragen, zielgruppenspezifisches Mobilitätsmanagement, Einführung von Sharing-Diensten, wie Carsharing und Zweirad-Sharing, sowie Maßnahmen der City-Logistik.

Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger sind Gemeinden und Gemeindeverbände. Ebenfalls können für spezifische Fördermaßnahmen private Unternehmen und Unternehmen mit kommunaler Beteiligung unabhängig von ihrer Rechtsform Zuwendungen erhalten.

Der Höchstbetrag der zuwendungsfähigen Ausgaben beläuft sich bei Mobilitätskonzepten auf 1,50 Euro pro Person, die mit Erstwohnsitz im zu untersuchenden Gebiet gemeldet ist. Alle anderen Fördergegenstände werden in der Regel mit einem Fördersatz von 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben unterstützt. Bei Mobilitätskonzepten werden maximal 300.000 Euro als zuwendungsfähige Ausgaben anerkannt.

Hier finden Sie Details und weiterführende Informationen zur Antragsstellung.

Ihre regionale Anlaufstelle für Nordrhein-Westfalen

Zukunftsnetz Mobilität NRW

https://www.zukunftsnetz-mobilitaet.nrw.de/

Tipp

Informieren Sie sich frühzeitig über die Förderkriterien der einzelnen Programme. So können Sie Ihren nachhaltigen Mobilitätsplan von Anfang an daran ausrichten und vermeiden eine spätere Anpassung. Nutzen Sie auch die Online-Rechercheangebote, wie die Förderlandkarte des BMV.

Illustration zu NaKoMo zeigt 3 Personen, die den Schriftzug NaKoMo halten.  

Quelle: Erstellt im Auftrag des BMV

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