Was bedeutet die TEN-V-Verordnung für SUMP?
Das Transeuropäische Verkehrsnetz kurz erklärt
Das TEN-V-Netz besteht aus drei Ebenen: dem Kernnetz, dem erweiterten Kernnetz und dem Gesamtnetz. Das Kernnetz soll spätestens bis 2030, das erweiterte Kernnetz bis 2040 und das Gesamtnetz bis 2050 vollendet sein.
Auf dem Kernnetz und dem erweiterten Kernnetz definiert die TEN-V-Verordnung neun Korridore, welche die wichtigsten Langstreckenverkehrsachsen des Binnenmarktes darstellen. Fünf dieser Korridore führen durch Deutschland. Sie sind multimodal angelegt und sollen vor allem grenzüberschreitende Verbindungen innerhalb der EU und ihrer Nachbarstaaten stärken sowie verbessern.
Das TEN-V-Gesamtnetz umfasst Infrastrukturen für Schiene, Binnenschifffahrt, Straße, Seeverkehr, Luftverkehr, den Europäischen Seeverkehrsraum sowie für den multimodalen Verkehr und für die städtische Knoten. In Deutschland liegen 78 städtische Knoten des Transeuropäischen Verkehrsnetzes.

Quelle: Erstellt im Auftrag des BMDV mit Datawrapper
Die aktuelle TEN-V-Verordnung
Die Verordnung (EU) 2024/1679 über Leitlinien der Union für den Aufbau eines Transeuropäischen Verkehrsnetzes, kurz TEN-V-Verordnung, definiert allgemeine Ziele und Prioritäten sowie technische Anforderungen für das TEN-V-Netz. In den Anhängen der Verordnung befinden sich Übersichtskarten für Straße, Schiene und Wasserstraße sowie Listen der zum TEN-V-Netz gehörenden städtischen Knoten, der See-, Binnen- und Flughäfen sowie der Umschlagterminals.
Die Verordnung (EU) 2024/1679 ändert die Verordnungen (EU) 2021/1153 und (EU) Nr. 913/2010 und hebt die Verordnung (EU) Nr. 1315/2013 auf.
Konkrete Auswirkungen auf SUMP und Mobilitätsdaten
Die Verordnung sieht erstmalig auch Verpflichtungen für städtische Knoten in den Bereichen SUMP und Mobilitätsdaten vor.
TEN-V-Verordnung plus Anhänge
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Verordnung 2024/1679 – Volltext (deutsch)
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Anhang II: Liste der städtischen Knoten in Europa
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Anhang V: Leitlinien zur SUMP-Erstellung
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