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Henckel: Grünes Licht aus Brüssel für Fortführung des Bundesprogramms „Zukunft Schienengüterverkehr“

EU-Kommission genehmigt Fortführung der Innovationsförderung im Schienengüterverkehr

Die EU-Kommission hat heute in Brüssel die Fortführung des Bundesprogramms „Zukunft Schienengüterverkehr“ genehmigt. Damit kann die geänderte Richtlinie zum Bundesprogramm Zukunft Schienengüterverkehr zur Förderung von Innovationen (Z-SGV) zum 1. Januar 2025 mit Laufzeit bis Ende 2029 in Kraft treten. Mit dem Z-SGV werden Ideen für Modernisierungen im Schienengüterverkehr (SGV) in den Bereichen Digitalisierung, Automatisierung und Fahrzeugtechnik schneller zur Anwendungsreife und in den Markt gebracht. Auf Grundlage der positiven Evaluierung 2023 hat das BMDV die Förderrichtlinie angepasst und etwa auf Projekte niedrigerer Technologie-Reifegrade ausgeweitet.

Das Förderprogramm dient dem Abbau des Innovationsdefizits und des Investitionsstaus im SGV, der sich über viele Jahrzehnten aufgebaut hat. Mit diesem Ziel und in Umsetzung des Masterplans Schienengüterverkehr hat der Runde Tisch Schienengüterverkehr unter der Leitung von Staatssekretärin Susanne Henckel darüber hinaus eine Strategie zur umfassenden Automatisierung und Digitalisierung des Schienengüterverkehrs beschlossen und veröffentlicht (https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/E/schiene-schienengueterverkehr/strategie-digitalisierung-automatisierung).

Die Handlungsempfehlungen sollen einen entscheidenden Beitrag zur Stärkung des SGV im intermodalen Wettbewerb und damit zur Verkehrsverlagerung sowie zur Emissionsreduzierung leisten.

Susanne Henckel, Staatssekretärin im Bundesministerium für Digitales und Verkehr:

Heute ist ein guter Tag für den innovativen Schienengüterverkehr. Die Europäische Kommission hat grünes Licht für die Fortführung unseres Innovationsprogramms „Zukunft Schienengüterverkehr“ für die kommenden fünf Jahre gegeben. Gemeinsam mit der Branche haben wir passend dazu die Strategie zur umfassenden Automatisierung und Digitalisierung des Schienengüterverkehrs erarbeitet, um das Programm noch zielgerichteter umzusetzen. Jetzt gilt es, daraus konkrete Handlungsschritte abzuleiten. Ich danke allen Beteiligten für ihren unermüdlichen Einsatz für einen modernen Schienengüterverkehr.

Das BMDV fördert mit dem Z-SGV anteilig die Markteinführung von innovativen Produkten im SGV und ermöglicht Erprobungen über Testfelder, Piloten sowie Demonstratoren in den Bereichen Digitalisierung, Automatisierung und innovative Fahrzeugtechnik. Seit 2020 wurden rund 155 Mio. im Bundeshaushalt zur Verfügung gestellt. Der Sektor beteiligt sich mit 50% an den Projektkosten. Bislang wurden 27 Vorhaben mit einer Gesamtfördersumme von 100,42 Mio. gefördert, weitere Innovationsvorhaben sind in Planung.

Bewilligungsbehörde ist das Eisenbahn-Bundesamt (EBA). Weitere Informationen zum Programm und dem Antragsverfahren sind auf der Internetseite https://www.dzsf.bund.de/Z-SGV/home_node.html bereitgestellt.