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Schüttgutbeförderung mit Seeschiffen

Die Beförderung von Schüttladungen mit Seeschiffen muss nach dem völkerrechtlich verbindlichen IMSBC-Code erfolgen. Der Code wird bei der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation verhandelt, gepflegt und alle 2 Jahre fortgeschrieben. Die nationale Umsetzung erfolgt in Deutschland durch die GGVSee für den Gefahrgutteil und durch das Schiffssicherheitsgesetz für den Teil des IMSBC-Codes, der kein Gefahrgut regelt.