Radschnellwege bringen Fahrradfahrer zügig & sicher ans Ziel!
Radschnellwege (RSW) bringen Radlerinnen und Radler auf die Überholspur. Auf diesen exklusiv für sie reservierten Strecken mit besonderem baulichen Standard kommen Radfahrende schnell und sicher ans Ziel. RSW haben eine großzügige Breite, sind gut beleuchtet und bis auf wenige Ausnahmen ohne Stopp zu befahren. Darüber hinaus können RSW dazu beitragen, negative Folgen des Straßenverkehrs wie Lärmbelästigung und Schadstoffemissionen zu reduzieren und wirken sich positiv aufs Klima aus.
Der Bund fördert seit 2017 die Planung und den Bau von RSW in der Baulast der Länder und Kommunen (bis 2030 mit insgesamt rd. 390 Mio. €). Die jährlichen Fördermittel stehen auch überjährig zur Verfügung. Die Mittelzuweisung reduziert sich beginnend mit dem Jahr 2022 bis zum Laufzeitende 2030 um jährlich 3 % Degression. Im Zuge des Klimapaketes wurde die Förderung für die Jahre 2021 bis 2023 verdoppelt. Im Haushaltsjahr 2024 stehen rund 23 Mio. Euro zur Verfügung. Die Kriterien für die Förderung sind in der zugehörigen Verwaltungsvereinbarung geregelt. Die Finanzhilfen können in einem formlosen und unbürokratischen Antragsverfahren abgerufen werden.
Unter die Bundesförderung fallen RSW, die in der Regel:
- entweder alleine oder als Bestandteil einer Radschnellverbindung > 10 Kilometer lang sind;
- eine Prognosebelastung von rund 2.000 Radfahrten täglich aufweisen;
- einen Querschnitt von 3 Meter (einspurig) und 4 Metern (zweispurig) Breite aufweisen;
- von anderen Verkehrsteilnehmenden (insbesondere Fußgänger) baulich getrennt sind;
- sichere und komfortable Kreuzungspunkte haben;
- über eine hohe Belagsqualität und eine geringe Steigung verfügen
- und dauerhaft verkehrssicher betrieben und unterhalten werden – einschließlich Winterdienst.
Damit sind RSW besonders für urbane Räume und Metropolregionen interessant. Sie eignen sich insbesondere für Pendlerverkehre.
Um den Vorhabenträgern bei der Aufstellung der erforderlichen Unterlagen für RSW-Projekte eine praktische Unterstützung an die Hand zu geben, hat die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) einen Leitfaden erstellt. Dieser bietet anwendungsfreundliche Verfahren zur Bestimmung des zu erwartenden Radverkehrsaufkommens und eine darauf aufbauende Nutzen-Kosten-Analyse an, die für den Nachweis der Wirtschaftlichkeit eines Vorhabens erforderlich ist. Unter WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN finden Sie einen Link zum Leitfaden.
Ausführungshinweise und Beispiele zu Radschnellwegen finden sich zudem in den „H RSV – Hinweise zu Radschnellverbindungen und Radvorrangrouten“, die 2021 von der FGSV veröffentlicht wurden.
Mit der 54. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (StVO-Novelle) wurde zudem das Verkehrszeichen „Radschnellweg“ eingeführt, um eine einheitliche Kennzeichnung von RSW zu ermöglichen.
Verkehrszeichen Radschnellweg:

Quelle: BMDV
Wir fördern:
Der Bund beteiligt sich mit durchschnittlich 75 Prozent an den Kosten für die Planung und den Bau von RSW. Gefördert werden auch der Umbau von Kreuzungspunkten sowie die Sicherheitsausstattung der Wege inklusive Beleuchtung. Interessierte Gemeinden können beim jeweiligen Land Anträge stellen. Dieses beantragt dann die Bundesförderung.
Mittlerweile erhielten bereits folgende RSW eine Bundesförderung:
Baden-Württemberg: | Heidelberg – Mannheim Heidelberg - Walldorf/Wiesloch Heilbronn – Bad Wimpfen Schorndorf – Fellbach Freiburg – Waldkirch/Emmendingen Tübingen – Rottenburg am Neckar Radschnellwegbrücke bei Böblingen Mannheim – Viernheim – Weinheim, Streckenabschnitt Mannheim inkl. BUGA-Gelände 2023 Offenburg bis Gengenbach Ebersbach/Fils – Süßen Renningen – Holzgerlingen; Abschnitt Renningen – Magstadt Stuttgart – Bietigheim - Bissingen Neckarsulm - Weinsberg - Obersulm |
Nordrhein-Westfalen: | Aachen – Herzogenrath Herford - Löhne |
Niedersachsen: | Achim – Bremen Braunschweig - Lehre - Wolfsburg |
Berlin: | Königsweg – Kronprinzessinnenweg |
Hessen: | Darmstadt – Frankfurt, Streckenabschnitt Darmstadt – Wixhausen |
Bayern: | Garching/Unterschleißheim – München Erlangen – Herzogenaurach München - Markt Schwaben |
Mecklenburg-Vorpommern: | Rostock, Streckenabschnitt Warnemünde – Lichtenhagen, Streckenabschnitt 35 „Dierkower Damm” |
Hamburg | Lüneburg – Hamburg; Abschnitt: Wilhelmsburg Hamburg – Geesthacht |
Schleswig-Holstein | Lübeck; 1. Abschnitt Ratzeburger Allee |
Sachsen | Dresden – Radeberg Leipzig – Halle; Abschnitt: Schkeuditz - Leipzig |
Weitere Förderanträge wurden aus Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen und NRW angekündigt.
Möglich wurde diese Förderung durch eine Änderung des Bundesfernstraßengesetzes.