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Ministerium fördert neuen Radschnellweg in Düsseldorf

Das BMV fördert mit 4,65 Millionen Euro die Planung einer 11,7 km langen Radschnellwegeverbindung in Düsseldorf. Dies ist bereits der 4. vom Ministerium bewilligte Antrag aus Nordrhein-Westfalen für ein Radschnellwegeprojekt. Für die Förderung von Radschnellwegen stellt das BMV bis 2030 über 390 Millionen Euro zur Verfügung.

Zum Projekt

Die geplante rund 12 Kilometer lange Verbindung soll von der Himmelsgeister Straße (Höhe HeinrichHeine-Universität) in Düsseldorf-Bilk bis zur Reinhold-Schneider-Straße im Stadtbezirk Garath führen. Sie ist Teil des rund 30 Kilometer langen geplanten Radschnellwegs RS5 von Neuss über Düsseldorf bis nach Langenfeld und Monheim.

Für die neue Verbindung wird mit mehr als 2.000 Radlern pro Tag gerechnet. Auf einigen Abschnitten wie z. B. an der Heinrich-Heine-Universität und dem Stadtteil Benrath werden mehr als 6000 Radfahrten pro Tag erwartet. Die Planungskosten in Höhe von rund 6,2 Millionen Euro für die genannten Teilmaßnahmen werden mit 4,65 Millionen Euro vom BMV gefördert. Die Planung beginnt 2023.

Allgemein zu Radschnellwegen:

Radschnellwege sind:

  • in der Regel über 10 Kilometer lang;
  • haben prognostiziert mindestens 2000 Fahrradfahrten täglich;
  • sind in der Regel 3 Meter (einspurig) und 4 Meter (zweispurig) breit;
  • sind von anderen Verkehrsmitteln getrennt;
  • haben sichere und komfortable Kreuzungspunkte;
  • haben eine hohe Belagsqualität und eine geringe Steigung;
  • werden dauerhaft und verkehrssicher betrieben und unterhalten – einschließlich
    Winterdienst.

Damit sind Radschnellwege besonders für urbane Räume und Metropolregionen interessant. Sie eignen sich für Pendlerverkehre, helfen dabei, Staus zu vermeiden und den Verkehr insgesamt zu verflüssigen. Sie reduzieren Lärmbelastung und Schadstoffemissionen und leisten damit einen Beitrag zum Klimaschutz.

Zur Förderung:

Im Rahmen seiner Förderung von Radschnellwegen beteiligt sich der Bund mit durchschnittlich 75 Prozent an den Kosten für die Planung und den Bau. Gefördert werden auch der Umbau von Kreuzungspunkten sowie die Sicherheitsausstattung der Wege inklusive Beleuchtung. Interessierte Gemeinden bzw. Gemeindeverbände können beim jeweiligen Land Anträge stellen. Dieses beantragt dann die Bundesförderung.

Weitere Informationen – auch zu den bereits geförderten Projekten – finden Sie hier.