Klimaschutz im Verkehr – Rad- und Fußverkehr
Aktive Mobilität zu Fuß oder mit dem Fahrrad ist gesund, umweltfreundlich, zeitlich flexibel, individuell, emissionsfrei und kostengünstig. Sie ist daher wichtiger Bestandteil einer zukunftsorientierten Mobilitäts- und Verkehrspolitik in Deutschland.
Der Anteil des Rad- und Fußverkehrs am Model Split beträgt circa 40 Prozent bundesweit (Mobilitätsreport 2023). Mehr als jeder vierte Weg wird zu Fuß zurückgelegt. Die Ausstattung mit Fahrrädern nimmt zu. Im Jahr 2022 befinden sich bereits 82 Mio. Fahrräder in den deutschen Haushalten. Immer häufiger wird das Fahrrad auch als Ersatz zum Auto genutzt, nicht zuletzt, weil Lasten- und Elektrofahrräder im Trend liegen. Der Fußverkehr ist die klimaschonendste Form der Fortbewegung und wesentliches Element des Umweltverbundes aus öffentlichem Personennahverkehr (ÖPNV), Fahrrad- und Fußverkehr. Jeder Weg beginnt und endet zu Fuß. Er bildet die Schnittstelle zwischen unterschiedlichen Verkehrsmitteln und ist damit das Fundament für intermodale Wege.
Rad- und Fußverkehrsförderung als wichtige Maßnahmen der Klimaschutzprogramme der Bundesregierung
Ein wichtiges Ziel der Investitionen in die Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur ist es, entscheidend zur Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung beizutragen.
Im Rahmen des Klimaschutzprogrammes 2030 wurden das Sonderprogramm „Stadt und Land“, das Förderprogramm „Radnetz Deutschland“, zusätzliche Finanzhilfen für Radschnellwege sowie die Förderung innovativer Modellvorhaben auf den Weg gebracht beziehungsweise erweitert. Weiterhin wurden das Sonderprogramm „Stadt und Land“ um 301,5 Millionen Euro in den Jahren 2022 und 2023 sowie die Förderung innovativer Modellvorhaben um 68,5 Mio. Euro aus Mitteln des „Klimaschutz-Sofortprogramms 2022“ aufgestockt. Mit dem Haushalten 2023 und 2024 wurden die Finanzhilfe- und Förderprogramme des BMDV zwischenzeitlich bis 2029 bzw. 2030 verstetigt.
Klimanutzen von Radverkehrsinfrastrukturmaßnahmen und der Radverkehrsförderung des BMDV
Für den Radverkehr und die Schaffung der Radverkehrsinfrastruktur sind grundsätzlich die Länder und Kommunen zuständig. Der Bund unterstützt diese im Rahmen seiner Möglichkeiten und setzt mit seinen umfangreichen Maßnahmen weitgehende Impulse für die Radverkehrsförderung – finanziell, kommunikativ und strukturell. Die Förderung von Studien zur Schließung relevanter Forschungslücken ist Teil der Unterstützungsmaßnahmen des BMDV.
In der Studie „Wirkung von Radverkehrsinfrastrukturmaßnahmen. Empirische Grundlage und Ansätze für die Berechnung von Verlagerungs- und Klimawirkungen verschiedener Radverkehrsinfrastrukturmaßnahmen“ wird die Verlagerungswirkung von Radinfrastrukturen ermittelt und darauf aufbauend eine Projektion des erwarteten Klimanutzens für vier investive Förderprogramme des Radverkehrs aufgestellt. Kernaufgabe war es, erstmals eine transparente Methodik zur Bemessung des Klimanutzens unterschiedlicher Radverkehrsförderprogramme zu erarbeiten. Die Studie leistet damit wissenschaftliche Grundlagenarbeit. Mit der Finanzierung der Studie unterstützt das BMDV die Radverkehrsförderung insbesondere der zuständigen Länder und Kommunen und den wissenschaftlichen Kenntnisstand zu diesem Themenfeld.