DirektZu:

Navigation

Förderung und Finanzierung des Radverkehrs

Der Radverkehr leistet als klimaschonende Mobilitätsform einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung und ist relevanter Teil des Mobilitätsmixes in Deutschland. Daher werden über verschiedene Programme Mittel für die Förderung und Finanzierung des Radverkehrs zur Verfügung gestellt.

Im Jahr 2025 bleibt die Förderung auf dem bisherigen Niveau bestehen, wobei die finanziellen Mittel geringfügig erhöht wurden. Damit bleibt die Grundlage für eine kontinuierliche Weiterentwicklung und Stärkung des Radverkehrs bestehen.

Hinweis zum Lesen der Tabelle: Die Mittel sind in Tausend angegeben.

Förder- und Finanzhilfeprogramme:

Haushaltsmittel 2025

Angaben in Tausend

Förderung von Modellvorhaben des Radverkehrs20.250
Zuschüsse für den Ausbau und die Erweiterung des „Radnetzes Deutschland18.310
Fahrradparkhäuser an Bahnhöfen15.000
Zuschüsse für nicht- investive Modellprojekte9.618
Förderung der Aus- und Nachrüstung von Kraftfahrzeugen mit Abbiegesystemen2.500
Förderung von Radwegen über oder unter Eisenbahnstrecken nach § 17 Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG)7.500
Finanzhilfen des Bundes an die Länder:
Finanzhilfen an die Länder für das „Sonderprogramm Stadt und Land180.000
Finanzhilfen für Radschnellwege22.132
Finanzierungsmöglichkeiten Bund:
Radwegebau an Bundesstraßen ¹)120.000
Radverkehrstauglicher Ausbau Betriebswege an Bundeswasserstraßen10.000
Gesamt in Tausend 405.310

¹) Bau und Erhalt von Radwegen an Bundesstraßen in der Baulast des Bundes werden nicht gefördert, sondern zu 100 % vom Bund finanziert.