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Flughäfen

In der Bundesrepublik Deutschland gibt es derzeit über 20 Flughäfen, von denen internationaler Luftverkehr durchgeführt wird. In Deutschland werden Flugplätze als privatwirtschaftlich organisierte Unternehmen geführt. Vielfach ist die Öffentliche Hand (Bund, Länder, Gemeinden) an den Betreibergesellschaften der Flughäfen gesellschaftsrechtlich beteiligt. Bundesbeteiligungen wurden über die letzten Jahre kontinuierlich abgebaut. Solche bestehen derzeit nur für die Flughäfen München, Berlin Brandenburg und Köln/Bonn.

Anlage und Betrieb von Flugplätzen bedürfen der Genehmigung, die von den zuständigen Luftfahrtbehörden der Länder in Auftragsverwaltung des Bundes erteilt werden. Die Landesluftfahrtbehörden stehen unter der Fach- und Rechtsaufsicht des BMDV. Diese betrifft die technischen Ausrüstungen, die Betriebsabläufe der Flughäfen und die Überprüfung der Übereinstimmung mit den geltenden nationalen, europäischen und internationalen Vorschriften. Als oberste Luftfahrtbehörde prüft das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV), ob die Genehmigungen für Flughäfen, die dem allgemeinen Verkehr dienen, die öffentlichen Interessen des Bundes berühren.

Das BMDV unterstützt die deutschen Verkehrsflughäfen auf dem Weg zum klimaneutralen Flughafenbetrieb seit 2023 mit einem Förderprogramm bei der Umrüstung der Bodenstromversorgung von Luftfahrzeugen mit regenerativer Energie anstelle von Diesel oder Kerosin. Hierdurch werden CO2 und andere Emissionen eingespart sowie die Lärmbelastung auf dem Vorfeld und in der Umgebung der Flughäfen verringert.