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Bundesweite Straßenverkehrszählung

Alle fünf Jahre findet die bundesweite Straßenverkehrszählung (SVZ) statt. So auch in diesem Jahr. Um personellen Engpässen und unvorhersehbaren Ereignissen entgegenzuwirken, konnte im Rahmen der SVZ 2025 mit den Zählungen zum ersten Mal bereits im Jahr 2024 begonnen werden. Damit wird die Datenverfügbarkeit und somit auch die Datenqualität verbessert. Während die Straßenbauverwaltungen der Bundesländer die Verkehrszählungen auf den Bundes-, Landes- und Kreisstraßen durchführen, ist die Autobahn GmbH des Bundes für die Autobahnen zuständig. Die Ergebnisse der SVZ werden an die Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen (BASt) übermittelt, wo sie zusammengeführt und ausgewertet werden.

Wichtige Datengrundlage für die Verkehrsplanung

Im Auftrag des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr werden im gesamten Bundesgebiet an etwa 40.000 Zählstellen Verkehrsdaten erhoben. Etwa ein Drittel der Zählstandorte befinden sich im Bundesfernstraßennetz. Die SVZ liefert wertvolle Daten für jeden Zählabschnitt des Bundesfernstraßennetzes und bildet so die Grundlage für die Verkehrsplanung. Zusätzlich werden die Daten durch Ämter, Forschungsinstitutionen, Verbände sowie Bürgerinitiativen genutzt.

Erstmalig Einsatz von teilautomatisierter Auswertung

Im Vergleich zu vorherigen Zählungen werden im Rahmen der diesjährigen SVZ neben Zählpersonal mit Strichlisten vermehrt Videokameras eingesetzt. Die Videobilder dienen ausschließlich der Zählung und Klassifizierung der Fahrzeuge und werden erstmalig teilautomatisiert ausgewertet. So wird die Straßenverkehrszählung digitaler und einfacher! Denn die Teilautomatisierung spart Zeit und reduziert den Personaleinsatz. Weitere Daten, wie etwa Kfz-Kennzeichen, werden nicht erfasst und die Videoaufnahmen im Anschluss vernichtet. Somit sind alle geltenden Datenschutzregelungen eingehalten. Eine wichtige Rolle spielen auch die in den Fahrbahnen fest verbauten Dauerzählstellen im Straßennetz, welche fortlaufend anonymisierte Verkehrsdaten erheben, sowie die unauffällig verbauten Seitenradargeräte am Fahrbahnrand, die an geeigneten Standorten auch außerhalb des SVZ-Jahres wochenweise den Verkehr anonymisiert zählen.

Von der einzelnen Zählung bis zu den Ergebnissen

Die Erhebungen erfolgen an ausgewählten Wochentagen zwischen 7 und 18 Uhr sowie an zwei Sonntagen zwischen 16 und 19 Uhr. Für eine aussagekräftige Erfassung der Verkehrsmengen wird zusätzlich an zwei Ferienwerktagen zwischen 15 und 18 Uhr gezählt. Im Herbst 2025 werden die Zählungen abgeschlossen sein. Die Ergebnisse der SVZ 2025 sollen im Herbst 2026 vorliegen und werden auf der Webseite der Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen veröffentlicht.