Nachrüstung von Dieselbussen im ÖPNV mit Abgasnachbehandlungssystemen
Förderrichtlinie Nachrüstung von Dieselbussen im ÖPNV (BMV)
Zweck der Förderung des Ministeriums ist es, einen spürbaren Beitrag zur Verbesserung der Luftqualität in Städten zu leisten: Die Stärkung der Nachfrage nach Stickoxidminderungssystemen soll mittels eines finanziellen Anreizes für die rechtlich nicht verbindlich vorgeschriebene Nachrüstung von Diesel-Bussen der Schadstoffklassen Euro III, IV, V und EEV erfolgen.
Die Veröffentlichung der Förderrichtlinie erfolgte am 30. November 2018.
Weiterführende Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV).